KfW GrÜndercoaching

Gründercoaching Deutschland

Für viele erfolgreiche Manager ist es eine Selbstverständlichkeit, sich beraten zu lassen.

Untersuchungen haben gezeigt, dass gerade nach Gründung und beim Aufbau des Unternehmens professionelle Unterstützung dringend gebraucht werden könnte. Doch in der Gründungsphase und in den ersten Jahren danach fehlt dazu in den meisten Fällen das Geld.

Um Unternehmen in den ersten fünf Jahren die Finanzierung zu ermöglichen, können Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent zu den Kosten von Coachingmaßnahmen aus Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt werden.

Gründer aus der Arbeitslosigkeit können für Coachingmaßnahmen im ersten Geschäftsjahr sogar Zuschüsse von bis zu 90 Prozent beantragen.

Ablauf des Gründercoachings

1) Antrag und Zusage über die Gewährung des Gründercoachingzuschusses

Anschließend setzen Sie sich mit dem Ansprechpartner der IHK Frankfurt am Main (Kontaktdaten s.u.) in Verbindung. In einem persönlichen Gespräch stellen Sie Ihr Unternehmen kurz vor und reichen den ausgedruckten online-Antrag mit Originalunterschriften und den erforderlichen Anlagen (“De-minimis” Erklärung des Antragstellers, ggfs. Bewilligungsbescheid für den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld, ggfs. Gewerbeanmeldung oder Meldung des Finanzamtes zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit) ein.

Sind die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen gegeben, spricht die IHK Frankfurt am Main eine Empfehlung für die Bezuschussung des Beraterhonorars aus.

Auf Basis der Empfehlung entscheidet die KfW-Mittelstandsbank (KfW) über die Gewährung des Zuschusses. Sie erhalten eine schriftliche Zusage.

2) Abschluss des Beratervertrages

Erst nach der schriftlichen Zusage durch die KfW, darf der Coachingvertrag geschlossen werden. Den Coachingvertrag schließen Sie mit dem aus der KfW-Beraterbörse gewählten Berater ab.

Aus dem Coachingvertrag müssen die Coachinginhalte, die Höhe des Tageshonorars und der Coachingzeitraum hervorgehen.
Der Coachingvertrag muss innerhalb von acht Wochen (Posteingang) nach Erteilung der Zusage (Ausstellungsdatum) bei der IHK Frankfurt am Main vorliegen. Der Coachingvertrag wird von der KfW hinsichtlich der Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft; über das Prüfungsergebnis erhalten Sie eine schriftliche Information.

Coachingzeitraum

Das Coaching muss ab Erteilung der Zusage innerhalb eines Jahres (12 Monate) abgeschlossen sein.

Ende des Gründercoachings

Nach Beendigung des Coachings reichen Sie die Gesamtrechnung des Beraters, den schriftlichen Beratungsbericht des Beraters sowie eine Kopie des Kontoauszuges als Zahlungsbeleg für den geleisteten Eigenanteil bei der IHK Frankfurt ein. Die KfW veranlasst die Auszahlung des Zuschusses.

Beraterhonorar

Existenzgründer erhalten grundsätzlich im Geltungsbereich der neuen Bundesländer einen Zuschuss i. H. v. 75 %, im Geltungsbereich der alten Bundesländer einschließlich Berlin einen Zuschuss i. H. v. 50 % des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000,- Euro. Gründer mit Sitz in den “Phasing-out“-Regionen Südwest-Brandenburg, Lüneburg, Leipzig und Halle erhalten einen Zuschuss i. H. v. 75 % des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000,- Euro.

Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, die Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, erhalten im ersten Geschäftsjahr im gesamten Bundesgebiet einen Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000,- Euro.

Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800,- Euro.