HONORAR

Wir erbringen für Sie eine qualifizierte, nachvollziehbare Leistung – diese rechtfertigt ein angemessenes Honorar.

Unser Honoraranspruch setzt sich aus einem Festhonorar und einem Erfolgshonorar zusammen:

Ein Informations- und Kennenlerngespräch in unserem Büro oder per Telefon ist für Sie natürlich kostenfrei.

Die Besichtigung Ihres Unternehmens, ein ausführliches Beratungsgespräch hinsichtlich der Verkäuflichkeit und die Einschätzung der individuellen Vorgehensweise wird mit einer Grundgebühr in Rechnung gestellt.

Darauf aufbauende Leistungen, wie die Durchführung einer individuellen Unternehmenswertberechnung, der Anfertigung digitaler und druckfertiger Präsentationsunterlagen, Ausarbeitung einer zielgruppenorientierten Verkaufsstrategie sowie das Durchführen von Verkaufsgesprächen und Besichtigungen werden mit einem individuell auszuhandelndem Festhonorar abgerechnet.

Ein Erfolgshonorar entsteht bei Verkaufsabschluss und wird je in gleichen Teilen dem Unternehmensverkäufer und der Erwerber in Rechnung gestellt.

Alle im Vorfeld geleisteten Festhonorare werden selbstverständlich auf das Erfolgshonorar angerechnet.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir erstellen Ihnen ein faires Angebot!